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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 79

Einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden

Antwortmöglichkeiten

  1. Azusammenhängende Grundflächen in einer Gemeinde mit mindestens 150 ha.
  2. Balle zu einer Gemeinde oder einer abgesonderten Gemarkung aber nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehörenden Grundflächen, wenn sie im Zusammenhang mindestens 250 ha umfassen.✓ richtig
  3. Calle Grundflächen innerhalb dem Gebiet einer politischen Gemeinde
  4. DGrundflächen in einer Gemeinde mit mindestens 200 ha.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #79 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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