Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 79
Einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden
Antwortmöglichkeiten
- Azusammenhängende Grundflächen in einer Gemeinde mit mindestens 150 ha.
- Balle zu einer Gemeinde oder einer abgesonderten Gemarkung aber nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehörenden Grundflächen, wenn sie im Zusammenhang mindestens 250 ha umfassen.✓ richtig
- Calle Grundflächen innerhalb dem Gebiet einer politischen Gemeinde
- DGrundflächen in einer Gemeinde mit mindestens 200 ha.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #79 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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