Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 75
Eine jagdausübungsberechtigte Person möchte in ihrem Jagdbezirk, in dem es bis vor einigen Jahren einen guten Kaninchenbesatz gab, einige Kaninchen aussetzen. Welche der nachstehenden Aussagen ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADas Aussetzen von Kaninchen ist verboten.✓ richtig
- BDas Aussetzen von Kaninchen ist nur mit Erlaubnis der Jagdgenossenschaft zulässig
- CDas Aussetzen von Kaninchen ist nur mit Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde zulässig
- DDas Aussetzen von Kaninchen bedarf keiner Genehmigung.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #75 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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