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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 75

Eine jagdausübungsberechtigte Person möchte in ihrem Jagdbezirk, in dem es bis vor einigen Jahren einen guten Kaninchenbesatz gab, einige Kaninchen aussetzen. Welche der nachstehenden Aussagen ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas Aussetzen von Kaninchen ist verboten.✓ richtig
  2. BDas Aussetzen von Kaninchen ist nur mit Erlaubnis der Jagdgenossenschaft zulässig
  3. CDas Aussetzen von Kaninchen ist nur mit Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde zulässig
  4. DDas Aussetzen von Kaninchen bedarf keiner Genehmigung.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #75 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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