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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 71

Innerhalb welcher Frist muss ein Wildschaden an einem forstwirtschaftlich genutzten Grundstück nach Kenntnisnahme angemeldet werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. A1 Woche
  2. B2 Wochen
  3. Czweimal im Jahr zum 1. Mai oder 1. Oktober✓ richtig
  4. Deinmal im Jahr zum 30. März

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #71 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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