Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 66
In einem Jagdbezirk sind Tiere ausgesetzt worden. Wann darf in diesem Jagdbezirk die Wildart, der diese Tiere angehören, frühestens bejagt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Wildart darf erst bejagt werden, wenn sich für diese ein günstiger Erhaltungszustand, der durch die obere Jagdbehörde festgestellt wird, eingestellt hat.✓ richtig
- B2 Monate nach dem Aussetzen
- C6 Monate nach dem Aussetzen
- Dfrühestens in dem auf das Aussetzen folgende Jagdjahr
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #66 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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