Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 66

In einem Jagdbezirk sind Tiere ausgesetzt worden. Wann darf in diesem Jagdbezirk die Wildart, der diese Tiere angehören, frühestens bejagt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Wildart darf erst bejagt werden, wenn sich für diese ein günstiger Erhaltungszustand, der durch die obere Jagdbehörde festgestellt wird, eingestellt hat.✓ richtig
  2. B2 Monate nach dem Aussetzen
  3. C6 Monate nach dem Aussetzen
  4. Dfrühestens in dem auf das Aussetzen folgende Jagdjahr

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #66 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Rheinland-Pfalz mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.