Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 65
Nach dem Landesjagdgesetz ist das Aussetzen von zwei Wildarten verboten. Welche?
Antwortmöglichkeiten
- AFasan
- BRebhuhn
- CSchwarzwild✓ richtig
- DWildkaninchen✓ richtig
Lösung
Antworten C, D sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #65 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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