Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 62
Die Jagd darf ganzjährig auf Wildkaninchen ausgeübt werden. Ist auch für diese Wildart eine "besondere" Schonzeit gültig?
Antwortmöglichkeiten
- AIn den Setzzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden.✓ richtig
- BVon April bis Juni dürfen die Jungtiere nicht bejagt werden.
- CBei Temperaturen unter minus 10 Grad Celsius darf die Jagd nicht ausgeübt werden.
- DNein, es gibt keine besonderen Schonzeiten
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #62 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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