Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 61
Jagdbezirke können durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Grundflächen abgerundet werden , wenn dies aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung notwendig ist. Dies kann erfolgen nur durch
Antwortmöglichkeiten
- Aeinen öffentlich-rechtlichen Bescheid einer unteren Jagdbehörde✓ richtig
- Beine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den betroffenen jagdausübungsberechtigten Personen
- Ceine schriftliche Vereinbarung zwischen Jagdgenossenschaft und Forstamt
- Deine mündliche Absprache zwischen zwei benachbarten Jagdbezirken
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #61 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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