Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 57
Welche Aussagen treffen NICHT zu: Die jagdausübungsberechtigte Person hat über den Abschuss und über verendete Stücke von Schalenwild ...
Antwortmöglichkeiten
- Amonatlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.✓ richtig
- Bvierteljährlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.
- Cvierteljährlich der oberen Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.✓ richtig
- Dhalbjährlich der unteren Jagdbehörde eine schriftliche Abschussmeldung zu erstatten.✓ richtig
Lösung
Antworten A, C, D sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #57 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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