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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 55

Ein Jäger, der die jagdausübungsberechtigte Person schon über 10 Jahre auf der Jagd begleitet, besitzt seit 2 Jahren einen Jagdschein und würde gern als Mitpächter in das Jagdpachtverhältnis aufgenommen werden. Welche Aussage trifft zu?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADa er noch nicht jagdpachtfähig ist, kann er kein Mitpächter werden.✓ richtig
  2. BEr darf Mitpächter werden, da er eine langjährige Erfahrung besitzt.
  3. CDa er den Jagdbezirk schon 10 Jahre kennt, darf er Mitpächter werden.
  4. DFür die Aufnahme als Mitpächter ist die Jagdpachtfähigkeit nicht erforderlich.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #55 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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