Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 55
Ein Jäger, der die jagdausübungsberechtigte Person schon über 10 Jahre auf der Jagd begleitet, besitzt seit 2 Jahren einen Jagdschein und würde gern als Mitpächter in das Jagdpachtverhältnis aufgenommen werden. Welche Aussage trifft zu?
Antwortmöglichkeiten
- ADa er noch nicht jagdpachtfähig ist, kann er kein Mitpächter werden.✓ richtig
- BEr darf Mitpächter werden, da er eine langjährige Erfahrung besitzt.
- CDa er den Jagdbezirk schon 10 Jahre kennt, darf er Mitpächter werden.
- DFür die Aufnahme als Mitpächter ist die Jagdpachtfähigkeit nicht erforderlich.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #55 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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