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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 51

Wie hoch ist in Rheinland-Pfalz die Gesamtfläche (befriedete Bezirke bleiben unberücksichtigt), auf der einer pachtenden Person die Wahrnehmung des Jagdrechts höchstens zustehen darf?

Antwortmöglichkeiten

  1. A350 Hektar
  2. B500 Hektar
  3. C1.000 Hektar✓ richtig
  4. D1.500 Hektar

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #51 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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