Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 51
Wie hoch ist in Rheinland-Pfalz die Gesamtfläche (befriedete Bezirke bleiben unberücksichtigt), auf der einer pachtenden Person die Wahrnehmung des Jagdrechts höchstens zustehen darf?
Antwortmöglichkeiten
- A350 Hektar
- B500 Hektar
- C1.000 Hektar✓ richtig
- D1.500 Hektar
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #51 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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