Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 49
Welche der nachfolgenden Aussagen mit Bezug auf die Nachtjagd sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Nachtjagd auf Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) ist grundsätzlich verboten.✓ richtig
- BBei der Nachtjagd sind grundsätzlich künstliche Lichtquellen verboten.✓ richtig
- CNachtjagd ist die Jagd in der Zeitspanne von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.✓ richtig
- DDie Nachtjagd ist generell verboten.
Lösung
Antworten A, B, C sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #49 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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