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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 48

Darf Schalenwild mit Pfeil und Bogen erlegt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anein✓ richtig
  2. BJa, wenn die Auftreffenergie des Pfeils mindestens 1000 Joule beträgt.
  3. Cnur Rehwild
  4. DJa, aber nur dann, wenn es das zweite Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #48 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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