Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 48
Darf Schalenwild mit Pfeil und Bogen erlegt werden?
Antwortmöglichkeiten
- Anein✓ richtig
- BJa, wenn die Auftreffenergie des Pfeils mindestens 1000 Joule beträgt.
- Cnur Rehwild
- DJa, aber nur dann, wenn es das zweite Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #48 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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