Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 43
Darf die jagdausübungsberechtigte Person ohne Erlaubnis der unteren Jagdbehörde Wildkaninchen mit Decknetzen bejagen?
Antwortmöglichkeiten
- Agrundsätzlich ja✓ richtig
- Bgrundsätzlich nein
- CEr benötigt die Erlaubnis der oberen Jagdbehörde.
- Dja, aber nur mit Netzen deren Maschenweite mindestens 10 cm betragen
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #43 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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