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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 43

Darf die jagdausübungsberechtigte Person ohne Erlaubnis der unteren Jagdbehörde Wildkaninchen mit Decknetzen bejagen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Agrundsätzlich ja✓ richtig
  2. Bgrundsätzlich nein
  3. CEr benötigt die Erlaubnis der oberen Jagdbehörde.
  4. Dja, aber nur mit Netzen deren Maschenweite mindestens 10 cm betragen

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #43 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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