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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 42

Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anein
  2. Bja, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen✓ richtig
  3. Cja, aber nur Raubwild und Schwarzwild
  4. Dja, alles Wild mit Ausnahme von doppeltseitigen Kronenhirschen

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #42 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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