Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 42
Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?
Antwortmöglichkeiten
- Anein
- Bja, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen✓ richtig
- Cja, aber nur Raubwild und Schwarzwild
- Dja, alles Wild mit Ausnahme von doppeltseitigen Kronenhirschen
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #42 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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