Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 35
Ein beschossenes Stück Schalenwild verendet in Sichtweite von der Grenze in einem benachbarten Jagdbezirk. Der Schütze will das Wild mitnehmen. Darf er das?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, weil es in Sichtweite niedergegangen ist
- Bja, weil dies durch die gesetzlich Wildfolge so geregelt ist
- Cja, wenn das Mitnehmen in der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Widfolgevereinbarung vereinbart ist.✓ richtig
- Dnein, es wäre Jagdwilderei, wenn nach der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Widfolgevereinbarung das Stück vor Ort verbleiben muss.✓ richtig
Lösung
Antworten C, D sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #35 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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