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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 35

Ein beschossenes Stück Schalenwild verendet in Sichtweite von der Grenze in einem benachbarten Jagdbezirk. Der Schütze will das Wild mitnehmen. Darf er das?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, weil es in Sichtweite niedergegangen ist
  2. Bja, weil dies durch die gesetzlich Wildfolge so geregelt ist
  3. Cja, wenn das Mitnehmen in der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Widfolgevereinbarung vereinbart ist.✓ richtig
  4. Dnein, es wäre Jagdwilderei, wenn nach der mit dem Jagdnachbarn getroffenen Widfolgevereinbarung das Stück vor Ort verbleiben muss.✓ richtig

Lösung

Antworten C, D sind korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #35 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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