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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 32

Auf welchen Wegen kann ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk verpachtet werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aöffentliche Ausbietung (im Wege der mündlichen Versteigerung oder durch Einholung schriftlicher Gebote)✓ richtig
  2. Bfreihändige Vergabe✓ richtig
  3. CVerlängerung des laufenden Pachtverhältnisses✓ richtig
  4. Dausschließlich aufgrund schriftlicher Gebote

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #32 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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