Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 30
Welche in der Natur tot aufgefundenen Tierarten darf eine jagdausübungsberechtigte Person für den eigenen Bedarf präparieren lassen?
Antwortmöglichkeiten
- AWaldkauz
- BGraureiher✓ richtig
- CEisvogel
- DRebhuhn✓ richtig
Lösung
Antworten B, D sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #30 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Rheinland-Pfalz mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.