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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 30

Welche in der Natur tot aufgefundenen Tierarten darf eine jagdausübungsberechtigte Person für den eigenen Bedarf präparieren lassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWaldkauz
  2. BGraureiher✓ richtig
  3. CEisvogel
  4. DRebhuhn✓ richtig

Lösung

Antworten B, D sind korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #30 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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