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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 25

Was verstehen Sie unter dem umgangssprachlichen Begriff "Reviersystem"?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJeder Jagdscheininhaber darf in einem ihm von der Unteren Jagdbehörde zugewiesenen Jagdbezirk (Revier) jagen.
  2. BUnter das Reviersystem fallen nur Eigenjagdbezirke.
  3. CDas Jagdrecht wird in Jagdbezirken ausgeübt.✓ richtig
  4. DJeder kann durch Lösen eines Jagdscheins überall die Jagd ausüben.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #25 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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