Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 25
Was verstehen Sie unter dem umgangssprachlichen Begriff "Reviersystem"?
Antwortmöglichkeiten
- AJeder Jagdscheininhaber darf in einem ihm von der Unteren Jagdbehörde zugewiesenen Jagdbezirk (Revier) jagen.
- BUnter das Reviersystem fallen nur Eigenjagdbezirke.
- CDas Jagdrecht wird in Jagdbezirken ausgeübt.✓ richtig
- DJeder kann durch Lösen eines Jagdscheins überall die Jagd ausüben.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #25 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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