Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 21
Eine jagdausübungsberechtigte Person hat ein erlegtes Rebhuhn präparieren lassen. Sie darf das Präparat?
Antwortmöglichkeiten
- Averkaufen✓ richtig
- Bverschenken✓ richtig
- Cweder verkaufen noch verschenken
- Dnur zum Zwecke der Lehre und Forschung abgeben
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #21 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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