Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 19
Wann darf ein Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes die Jagd nach Erlangen des ersten Jahresjagdscheines ausüben?
Antwortmöglichkeiten
- Asofort nach Erhalt des Jagdscheines✓ richtig
- B1 Jahr nach Erhalt des ersten Jahresjagdscheines
- C2 Jahre nach Erhalt des ersten Jahresjagdscheines
- D3 Jahre nach Erhalt des ersten Jahresjagdscheines
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #19 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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