Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 14
Die Jagdgenossenschaft hat noch keinen Jagdvorstand gewählt. Wer nimmt dann bis maximal einer Dauer von 6 Monaten die Geschäfte wahr?
Antwortmöglichkeiten
- Adie Verbandsbürgermeisterin oder der Verbandsbürgermeister
- Bdie (Orts-)Bürgermeisterin oder der (Orts-)Bürgermeister✓ richtig
- Cdie Kreisjagdmeisterin oder der Kreisjagdmeister
- Ddie Jagdgenossin oder der Jagdgenosse mit dem größten Flächenanteil
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #14 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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