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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 14

Die Jagdgenossenschaft hat noch keinen Jagdvorstand gewählt. Wer nimmt dann bis maximal einer Dauer von 6 Monaten die Geschäfte wahr?

Antwortmöglichkeiten

  1. Adie Verbandsbürgermeisterin oder der Verbandsbürgermeister
  2. Bdie (Orts-)Bürgermeisterin oder der (Orts-)Bürgermeister✓ richtig
  3. Cdie Kreisjagdmeisterin oder der Kreisjagdmeister
  4. Ddie Jagdgenossin oder der Jagdgenosse mit dem größten Flächenanteil

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #14 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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