Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 9
Von wem muss der von Hasen in einer Laubholzpflanzung verursachte Schaden grundsätzlich ersetzt werden?
Antwortmöglichkeiten
- Avon der Jagdgenossenschaft
- Bvom Jagdpächter
- Cvon der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter
- Dvon keinem✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #9 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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