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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 9

Von wem muss der von Hasen in einer Laubholzpflanzung verursachte Schaden grundsätzlich ersetzt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Avon der Jagdgenossenschaft
  2. Bvom Jagdpächter
  3. Cvon der Jagdgenossenschaft und dem Jagdpächter
  4. Dvon keinem✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #9 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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