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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 6

Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines Stückes Schwarzwild in grob fahrlässiger Weise erheblichen Schaden an einem Maisfeld. Welche Aussage ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AKeiner haftet für den Schaden, da er bei einer Jagdausübung entstanden ist.
  2. BNur der Jagdgast haftet für den Schaden.
  3. CDie jagdausübungsberechtigte Person haftet für den Schaden.✓ richtig
  4. DDie jagdausübungsberechtigte Person und Jagdgast haften je zur Hälfte für den Schaden.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #6 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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