Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 6
Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines Stückes Schwarzwild in grob fahrlässiger Weise erheblichen Schaden an einem Maisfeld. Welche Aussage ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AKeiner haftet für den Schaden, da er bei einer Jagdausübung entstanden ist.
- BNur der Jagdgast haftet für den Schaden.
- CDie jagdausübungsberechtigte Person haftet für den Schaden.✓ richtig
- DDie jagdausübungsberechtigte Person und Jagdgast haften je zur Hälfte für den Schaden.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #6 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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