Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 5
Innerhalb welcher Frist ist ein Wildschaden in landwirtschaftlichen Kulturen anzuzeigen?
Antwortmöglichkeiten
- Asofort
- Binnerhalb einer Woche nach Kenntnis✓ richtig
- Cinnerhalb 14 Tage nach Kenntnis
- Dbis zum letzten Kalendertag des laufenden Monats
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Sachgebiet 5 — Jagdrecht #5 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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