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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 5

Innerhalb welcher Frist ist ein Wildschaden in landwirtschaftlichen Kulturen anzuzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Asofort
  2. Binnerhalb einer Woche nach Kenntnis✓ richtig
  3. Cinnerhalb 14 Tage nach Kenntnis
  4. Dbis zum letzten Kalendertag des laufenden Monats

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #5 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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