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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg5 · Frage 3

Darf Schwarzwild in einer Entfernung unter 200 Metern von Fütterungen (durch die untere Jagdbehörde genehmigt und keine Kirrung) erlegt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja
  2. Bnein✓ richtig
  3. Cnur Frischlinge
  4. Dnur Frischlinge und Überläufer

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Sachgebiet 5 — Jagdrecht #3 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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