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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg4 · Frage 193

Wann kann auf eine (amtliche) Fleischuntersuchung verzichtet werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Abeim Verkauf an einen Wildgroßhandel
  2. Bbeim Verkauf / bei der Abgabe kleiner Mengen an den Endverbraucher, sofern keine bedenklichen Merkmale vorliegen✓ richtig
  3. Cwenn bei einem verunfallten Stück Schwarzwild die Trichinenbeschau bereits durchgeführt wurde
  4. Dbei Wildbret mit starkem Fäulnisgeruch

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Sachgebiet 4 — Behandlung des Wildes (Wildbrethygiene, Wildkrankheiten) #193 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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