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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg4 · Frage 187

Was ist beim Verkauf / bei der Abgabe eines vom Jäger erlegten Feldhasen zu beachten?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABis 3 Tage nach ihrer Erlegung können unaufgebrochene Hasen bedenkenlos verkauft werden; danach sollten sie aber nur noch aufgebrochen abgegeben werden.
  2. BHasen müssen frei von bedenklichen Merkmalen sein, damit sie abgegeben werden können.✓ richtig
  3. CVor dem Verkauf / der Abgabe müssen die Schrotkörner aus dem Wildkörper entfernt werden.
  4. DHasen dürfen nur zerlegt verkauft / abgegeben werden (als so genanntes "Hasenklein").

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Sachgebiet 4 — Behandlung des Wildes (Wildbrethygiene, Wildkrankheiten) #187 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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