Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg4 · Frage 178
Bei einem erlegten Stück Rehwild wurden beim Versorgen offene Knochenbrüche festgestellt, die NICHT unmittelbar mit dem Erlegen in Zusammenhang stehen. Was ist zu beachten, wenn das Fleisch zum Genuss für Menschen verwendet werden soll?
Antwortmöglichkeiten
- AEs kann bedenkenlos verkauft werden.
- BEs darf in keinem Fall dem menschlichen Verzehr zugeführt werden.
- CDas Stück unterliegt der amtlichen Fleischuntersuchung und darf erst nach der Freigabe weiter verwertet werden.✓ richtig
- DEs kann als Fuchsluder verwendet werden.✓ richtig
Lösung
Antworten C, D sind korrekt.
Sachgebiet 4 — Behandlung des Wildes (Wildbrethygiene, Wildkrankheiten) #178 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Rheinland-Pfalz mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.