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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg4 · Frage 177

In welchen Fällen ist eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich?

Antwortmöglichkeiten

  1. Agesund erlegtes Reh ohne bedenkliche Merkmale, das zum Verbrauch im Haushalt des Erlegers bestimmt ist
  2. Bgesund erlegtes Reh ohne bedenkliche Merkmale, das für einen EU-zugelassenen Wild bearbeitenden Betrieb bestimmt ist✓ richtig
  3. CReh, das am Tag nachdem es beschossen wurde, auf der Nachsuche zur Strecke kam; das Bauchfell ist grünlich verfärbt und in der Bauchhöhle befindet sich Panseninhalt✓ richtig
  4. Dein in der Rauschzeit erlegter Keiler mit deutlich geschwollenen Hoden✓ richtig

Lösung

Antworten B, C, D sind korrekt.

Sachgebiet 4 — Behandlung des Wildes (Wildbrethygiene, Wildkrankheiten) #177 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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