Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg4 · Frage 177
In welchen Fällen ist eine amtliche Fleischuntersuchung erforderlich?
Antwortmöglichkeiten
- Agesund erlegtes Reh ohne bedenkliche Merkmale, das zum Verbrauch im Haushalt des Erlegers bestimmt ist
- Bgesund erlegtes Reh ohne bedenkliche Merkmale, das für einen EU-zugelassenen Wild bearbeitenden Betrieb bestimmt ist✓ richtig
- CReh, das am Tag nachdem es beschossen wurde, auf der Nachsuche zur Strecke kam; das Bauchfell ist grünlich verfärbt und in der Bauchhöhle befindet sich Panseninhalt✓ richtig
- Dein in der Rauschzeit erlegter Keiler mit deutlich geschwollenen Hoden✓ richtig
Lösung
Antworten B, C, D sind korrekt.
Sachgebiet 4 — Behandlung des Wildes (Wildbrethygiene, Wildkrankheiten) #177 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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