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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg4 · Frage 172

Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung angemeldet werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn es bedenkliche Merkmale aufweist.✓ richtig
  2. BWenn es offene Knochenbrüche aufweist soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind.✓ richtig
  3. CWenn es unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be- und verarbeitende Betriebe zur Abgabe an den Verbraucher geliefert wird
  4. DWenn es zum Eigenverbrauch / Eigenverzehr bestimmt ist.

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Sachgebiet 4 — Behandlung des Wildes (Wildbrethygiene, Wildkrankheiten) #172 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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