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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg4 · Frage 160

Bei welchem Wild ist bezüglich der Fleischhygiene eine erhöhte Sorgfaltspflicht erforderlich?

Antwortmöglichkeiten

  1. Abei Wild, das auf der Ansitzjagd erlegt wurde
  2. Bbei Wild, das erst bei der Nachsuche zur Strecke gekommen ist✓ richtig
  3. Cbei Wild, das erst verspätet aufgebrochen wurde✓ richtig
  4. Dbei Wild, das bei einer Treibjagd nicht von dem Erleger aufgebrochen wird

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Sachgebiet 4 — Behandlung des Wildes (Wildbrethygiene, Wildkrankheiten) #160 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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