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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg4 · Frage 18

Wo ist das Vergraben von Tierkörpern oder Tierteilen von Wild verboten?

Antwortmöglichkeiten

  1. Ain Wasserschutzgebieten✓ richtig
  2. BEs ist generell verboten.
  3. Cin Schutzzonen von Trinkwassertalsperren✓ richtig
  4. Dim Bereich von Wassergewinnungsanlagen✓ richtig

Lösung

Antworten A, C, D sind korrekt.

Sachgebiet 4 — Behandlung des Wildes (Wildbrethygiene, Wildkrankheiten) #18 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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