Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg4 · Frage 18
Wo ist das Vergraben von Tierkörpern oder Tierteilen von Wild verboten?
Antwortmöglichkeiten
- Ain Wasserschutzgebieten✓ richtig
- BEs ist generell verboten.
- Cin Schutzzonen von Trinkwassertalsperren✓ richtig
- Dim Bereich von Wassergewinnungsanlagen✓ richtig
Lösung
Antworten A, C, D sind korrekt.
Sachgebiet 4 — Behandlung des Wildes (Wildbrethygiene, Wildkrankheiten) #18 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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