Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg4 · Frage 13
Muss erlegtes Wild auf jeden Fall in eine Kühlkammer, auch wenn die Außentemperatur ein genügendes Abkühlen erlaubt?
Antwortmöglichkeiten
- Anein✓ richtig
- Bja, innerhalb von 3 Stunden nach dem Erlegen
- Cja, innerhalb von 5 Stunden nach dem Erlegen
- Dja, innerhalb von 12 Stunden nach dem Erlegen
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 4 — Behandlung des Wildes (Wildbrethygiene, Wildkrankheiten) #13 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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