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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg4 · Frage 13

Muss erlegtes Wild auf jeden Fall in eine Kühlkammer, auch wenn die Außentemperatur ein genügendes Abkühlen erlaubt?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anein✓ richtig
  2. Bja, innerhalb von 3 Stunden nach dem Erlegen
  3. Cja, innerhalb von 5 Stunden nach dem Erlegen
  4. Dja, innerhalb von 12 Stunden nach dem Erlegen

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 4 — Behandlung des Wildes (Wildbrethygiene, Wildkrankheiten) #13 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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