Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 222
Innerhalb welcher Frist muss die von einem Jagdscheininhaber geliehene Langwaffe dem Eigentümer zurückgegeben werden?
Antwortmöglichkeiten
- Azwei Wochen
- Beinem Monat✓ richtig
- Czwei Monate
- Deinem Jahr
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #222 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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