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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 218

Innerhalb welcher Frist muss ein Jäger den Erwerb einer Kurzwaffe seiner zuständigen Behörde anzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Azwei Wochen✓ richtig
  2. Bvier Wochen
  3. Csechs Wochen
  4. Ddrei Monate

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #218 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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