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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 217

Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja
  2. Bnur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind
  3. CNein, sie sind aber erlaubnispflichtig.✓ richtig
  4. Dnur dann, wenn diese nicht im Landkreis des Wohnsitzes des Erwerbers erworben werden.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #217 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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