Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 217
Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen im Sinne des Waffengesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- Aja
- Bnur dann, wenn sie mit der Waffe nicht fest verbunden sind
- CNein, sie sind aber erlaubnispflichtig.✓ richtig
- Dnur dann, wenn diese nicht im Landkreis des Wohnsitzes des Erwerbers erworben werden.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #217 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Rheinland-Pfalz mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.