Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 209
Darf sich der Inhaber eines Jahresjagdscheines mit Kurzwaffenmunition von einem anderen Jagdscheininhaber aushelfen lassen?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, aber nur dann, wenn in seiner Waffenbesitzkarte eine entsprechende Erwerbsberechtigung eingetragen ist✓ richtig
- Bgrundsätzlich ja, ohne Einschränkung
- Cja, aber nur dann, wenn er sie für jagdliche Zwecke verwendet
- Dnein
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #209 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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