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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 209

Darf sich der Inhaber eines Jahresjagdscheines mit Kurzwaffenmunition von einem anderen Jagdscheininhaber aushelfen lassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, aber nur dann, wenn in seiner Waffenbesitzkarte eine entsprechende Erwerbsberechtigung eingetragen ist✓ richtig
  2. Bgrundsätzlich ja, ohne Einschränkung
  3. Cja, aber nur dann, wenn er sie für jagdliche Zwecke verwendet
  4. Dnein

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #209 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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