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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 201

Welche Aussagen bezüglich Faustfeuerwaffen in Jägerhand sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Jahresjagdscheininhaber kann ohne besonderen Bedürfnisnachweis bis zu zwei Kurzwaffen erwerben (Tagesjagdscheininhaber müssen im Einzelfall ein Bedürfnisnachweisen).✓ richtig
  2. BDer Fangschuss auf Schalenwild mittels Revolver Kaliber .38 Spezial oder .357 Magnum ist erlaubt.✓ richtig
  3. CEin Revolver besteht aus dem Griffstück (samt Griffschalen mit Rahmen) Lauf, Schlosswerk und der Trommel.✓ richtig
  4. DDouble-Action-Systeme gibt es nur für Pistolen.

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #201 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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