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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 193

Als Langwaffen bezeichnet man Schusswaffen, die ...

Antwortmöglichkeiten

  1. Aausschließlich zum Erlegen von Schalenwild verwendet werden.
  2. Bausschließlich zum Erlegen von Flugwild verwendet werden.
  3. Cnur als "kombinierte" Waffen gebaut werden.
  4. Dmehr als 60 cm Gesamtlänge haben.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #193 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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