Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 193
Als Langwaffen bezeichnet man Schusswaffen, die ...
Antwortmöglichkeiten
- Aausschließlich zum Erlegen von Schalenwild verwendet werden.
- Bausschließlich zum Erlegen von Flugwild verwendet werden.
- Cnur als "kombinierte" Waffen gebaut werden.
- Dmehr als 60 cm Gesamtlänge haben.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #193 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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