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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 129

Zum Schutz vor Fremdkörpern kann der Lauf mit einem Klebeband verschlossen werden. Muss das Klebeband vor dem Schuss unbedingt abgenommen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anein✓ richtig
  2. Bja
  3. Cja, aber nur dann, wenn es sich um ein Plastikklebeband handelt
  4. Dja, aber nur dann, wenn es sich um ein Textilklebeband handelt

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #129 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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