Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 119
Einem Berechtigten kommt eine erlaubnispflichtigte Schusswaffe abhanden. Innerhalb welcher Frist muss er dies der zuständigen Behörde melden?
Antwortmöglichkeiten
- Aunverzüglich✓ richtig
- Binnerhalb von 2 Wochen
- Cinnerhalb einer Woche
- Dinnerhalb eines Monats
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #119 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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