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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 118

Darf ein Jagdscheininhaber zur Wildbeobachtung ein Nachtsichtgerät verwenden, das NICHT zur Montage auf einer Schusswaffe bestimmt ist?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja✓ richtig
  2. Bnein
  3. Cja, aber nur, wenn er keine Waffe führt
  4. Dja, aber nur ab einer Stunde nach Sonnenuntergang

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #118 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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