Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 101
Ein Inhaber eines Jahresjagdscheins besitzt keine eigene Kurzwaffe; er möchte sich für eine Nachsuche einen Revolver ausleihen. Welche Aussage ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADas Ausleihen ist höchstens für eine Woche möglich.
- BDas Ausleihen ist für einen Monat möglich.✓ richtig
- CDas Ausleihen ist für ein Jahr möglich.
- DEin Ausleihen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #101 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Rheinland-Pfalz mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.