Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 92
Welche der nachfolgend genannten Aussagen sind bezogen auf jagdlich zulässige Selbstladeflinten zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- ADurch einmaliges Abzugsbetätigen einer geladenen, gespannten und entsicherten Selbstladeflinte werden drei Schüsse gelöst.
- BIn Deutschland dürfen durch den Jagdscheininhaber erwerbbare Selbstladeflinten mit maximal 6 Patronen (5 im Magazin und eine im Patronenlager) geladen werden.
- CIn Deutschland dürfen Selbstladejagdflinten zum Ausüben der Jagd eine Magazinkapazität von maximal 2 Patronen haben.✓ richtig
- DSelbstladeflinten funktionieren nach dem Rückstoß- oder Gasdruckprinzip✓ richtig
Lösung
Antworten C, D sind korrekt.
Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #92 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Rheinland-Pfalz mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.