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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 92

Welche der nachfolgend genannten Aussagen sind bezogen auf jagdlich zulässige Selbstladeflinten zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADurch einmaliges Abzugsbetätigen einer geladenen, gespannten und entsicherten Selbstladeflinte werden drei Schüsse gelöst.
  2. BIn Deutschland dürfen durch den Jagdscheininhaber erwerbbare Selbstladeflinten mit maximal 6 Patronen (5 im Magazin und eine im Patronenlager) geladen werden.
  3. CIn Deutschland dürfen Selbstladejagdflinten zum Ausüben der Jagd eine Magazinkapazität von maximal 2 Patronen haben.✓ richtig
  4. DSelbstladeflinten funktionieren nach dem Rückstoß- oder Gasdruckprinzip✓ richtig

Lösung

Antworten C, D sind korrekt.

Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #92 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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