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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 60

Darf der Inhaber eines Jahresjagdscheins seinen 21-jährigen Sohn, der NICHT im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse ist, beauftragen, seine Schonzeitbüchse zwecks neuer Brünierung zum Waffenhändler zu transportieren?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht schussbereit ist
  2. Bja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht zugriffsbereit ist
  3. Cja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit ist
  4. Dnein✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #60 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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