Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 60
Darf der Inhaber eines Jahresjagdscheins seinen 21-jährigen Sohn, der NICHT im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse ist, beauftragen, seine Schonzeitbüchse zwecks neuer Brünierung zum Waffenhändler zu transportieren?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht schussbereit ist
- Bja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht zugriffsbereit ist
- Cja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit ist
- Dnein✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #60 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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