Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 58
Der Inhaber eines Jahresjagdscheins will seine erste Kurzwaffe (Kaliber .38 Spezial) erwerben. Was muss er tun?
Antwortmöglichkeiten
- AEr muss zuerst eine spezielle Prüfung zur Führung von Kurzwaffen ablegen.
- BEr muss vor dem Kauf die Erlaubnis zum Erwerb von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.✓ richtig
- CEr muss innerhalb drei Monaten die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
- DEr muss innerhalb zwei Wochen die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.✓ richtig
Lösung
Antworten B, D sind korrekt.
Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #58 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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