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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 58

Der Inhaber eines Jahresjagdscheins will seine erste Kurzwaffe (Kaliber .38 Spezial) erwerben. Was muss er tun?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEr muss zuerst eine spezielle Prüfung zur Führung von Kurzwaffen ablegen.
  2. BEr muss vor dem Kauf die Erlaubnis zum Erwerb von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.✓ richtig
  3. CEr muss innerhalb drei Monaten die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.
  4. DEr muss innerhalb zwei Wochen die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen.✓ richtig

Lösung

Antworten B, D sind korrekt.

Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #58 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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