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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 49

Beim Transport von Schusswaffen z.B. zum Schießstand dürfen die Waffen ...

Antwortmöglichkeiten

  1. Anicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sein.✓ richtig
  2. Bnicht schussbereit sein aber zugriffsbereit sein.
  3. Cnicht zugriffsbereit sein aber schussbereit sein.
  4. Dnicht zerlegt sein.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #49 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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