Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg3 · Frage 49
Beim Transport von Schusswaffen z.B. zum Schießstand dürfen die Waffen ...
Antwortmöglichkeiten
- Anicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sein.✓ richtig
- Bnicht schussbereit sein aber zugriffsbereit sein.
- Cnicht zugriffsbereit sein aber schussbereit sein.
- Dnicht zerlegt sein.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Sachgebiet 3 — Waffenrecht, Waffentechnik #49 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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