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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 266

Nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" müssen Waffen funktionssicher sein und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Welche Aussage ist in Bezug auf diese Regelung zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEine bestimmungsgemäße Verwendung ist auch das Erschlagen des Wildes mit der ungeladenen Waffe, wenn kein geeignetes Werkzeug zur Hand ist.
  2. BEine bestimmungsgemäße Verwendung einer Waffe ist auch dann gegeben, wenn sie zum Niederhalten von Zäunen während des Übersteigens benutzt wird.
  3. CFeucht gewordene Munition muss vor der Benutzung getrocknet werden.
  4. DFlintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #266 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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