Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 266
Nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" müssen Waffen funktionssicher sein und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Welche Aussage ist in Bezug auf diese Regelung zutreffend?
Antwortmöglichkeiten
- AEine bestimmungsgemäße Verwendung ist auch das Erschlagen des Wildes mit der ungeladenen Waffe, wenn kein geeignetes Werkzeug zur Hand ist.
- BEine bestimmungsgemäße Verwendung einer Waffe ist auch dann gegeben, wenn sie zum Niederhalten von Zäunen während des Übersteigens benutzt wird.
- CFeucht gewordene Munition muss vor der Benutzung getrocknet werden.
- DFlintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #266 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
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