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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 241

Wie ist die Erstattung von Wildschäden an Grundflächen, auf denen die Jagd ruht oder dauernd nicht ausgeübt werden darf, geregelt?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Jagdpächter hat den Wildschaden zu ersetzen
  2. BDie Gemeinde, in deren Gebiet das geschädigte Grundstück liegt, ist zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet.
  3. CDie Hegegemeinschaft als Zusammenschluss der Jagdausübungsberechtigten mehrerer zusammenhängender Jagdbezirke ist zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet.
  4. DDer Wildschaden an diesen Grundstücken wird nicht erstattet.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #241 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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