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Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 193

In welchen Fällen werden Wildschäden an forstwirtschaftlichen Grundstücken NICHT ersetzt?

Antwortmöglichkeiten

  1. Awenn der Schaden nicht fristgerecht angemeldet wurde✓ richtig
  2. Bwenn die geschädigten Baumarten nicht zu den Hauptholzarten gehören und nicht besonders geschützt waren✓ richtig
  3. Cwenn der Geschädigte Schutzmaßnahmen des Jagdausübungsberechtigten unwirksam gemacht hat✓ richtig
  4. Dwenn für eine Kulturfläche keine Schutzmaßnahmen ergriffen wurden

Lösung

Antworten A, B, C sind korrekt.

Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #193 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)

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