Jägerprüfung Rheinland-Pfalz · Sachgebiet rp_sg2 · Frage 193
In welchen Fällen werden Wildschäden an forstwirtschaftlichen Grundstücken NICHT ersetzt?
Antwortmöglichkeiten
- Awenn der Schaden nicht fristgerecht angemeldet wurde✓ richtig
- Bwenn die geschädigten Baumarten nicht zu den Hauptholzarten gehören und nicht besonders geschützt waren✓ richtig
- Cwenn der Geschädigte Schutzmaßnahmen des Jagdausübungsberechtigten unwirksam gemacht hat✓ richtig
- Dwenn für eine Kulturfläche keine Schutzmaßnahmen ergriffen wurden
Lösung
Antworten A, B, C sind korrekt.
Sachgebiet 2 — Jagdbetrieb, Land- und Waldbau #193 — Quelle: LJV Rheinland-Pfalz, Staatliche Jägerprüfung Fragenkatalog (Stand 07.08.2015 MUFV Mainz, abgerufen via ljv-rlp.de)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Rheinland-Pfalz mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.